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Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen durch Spenden

Ihre Spendenbereitschaft führt im Zusammenspiel mit verschiedenen Bundesförderprogrammen zu einer spürbaren finanziellen Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern mit geringen Einkommen bei der Modernisierung oder Anschaffung umweltschonender Heizungsanlagen. 

Dadurch helfen Sie finanziell schwach aufgestellten privaten Eigentümern, die von uns gemäß §53 Satz 1 Ziffer 2 AO (Abgabenordnung) unterstützt werden. Zugleich leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz, den wir nach unserer Satzung und in Einklang mit der gesetzlichen Regelung des §52 Absatz 2 Ziffer 8 AO (Abgabenordnung) fördern.

Wir unterstützen außerdem öffentlich-rechtliche und andere steuerbegünstigte Körperschaften bei der Modernisierung von Heizanlagen mit dem Ziel umweltgerechten Agierens. Selbstverständlich steht auch diese Tätigkeit in Einklang mit unserer Satzung und den gesetzlichen Regelungen des §58 Ziffer 1 AO (Abgabenordnung) sowie des §52 Absatz 2 Ziffer 8 AO (Abgabenordnung).

Heizanlagen

Energiewende im Gebäudebereich und die Bundesförderung für erneuerbares Heizen.
Laut der veröffentlichten Informationen auf der Webseite der Bundesregierung, wurde am 19.04.2023 die 2.Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Das Gebäudeenergiegesetz beinhaltet u.a. folgende Neuerungen:

  • Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden;

  • Keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen;

  • Es gibt Obergrenze: ab 2045 dürfen die Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen/fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.


Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes startet die Bundesregierung eine umfangreiche Modernisierungsoffensive. Es geht darum, für den Klimaschutz auch die erforderliche Wärmewende schneller voranzubringen. „Wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen“, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Die Bundesregierung gebe damit das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 bis 30 Jahre. Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung.

Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni, Zuschläge und KfW-Förderkredite. Mehr Details dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Heizanlagen

Seit Beginn der Liberalisierung des europäischen Gas- und Strommarktes haben sich die Kosten für 1 kWh Strom für private Verbraucher mehr als verdoppelt. Die neu verabschiedeten Bundesgesetze für den Klimaschutz, die Bürgerinnen und Bürgern zur Modernisierung alter in zu großen Mengen CO2 ausstoßenden Heizungsanlagen verpflichten, das steigende Pflichtbewusstsein der Bevölkerung am Umweltschutz und die Entwicklung neuer Technologien zur Aufbereitung und Verbrennung alternativer Brennstoffe machen den Umstieg auf Wärmepumpen, Solarthermie, Pelletheizung, Brennstoffzellen oder Blockheizkraftwerken für die Wärme- und Stromerzeugung aktueller, denn je.

Heizanlagen

Ziel unserer Vereinsinitiative

Trotz der vielen Vorteile, die eine Modernisierung der Heizung mit sich bringt, dürfen wir nicht vergessen, dass die Anschaffungskosten relativ hoch sind. Unserer Einschätzung nach sind allerdings nicht alle Antragsteller und Endnutzer in der Lage, trotz der Bundesförderung für diese Zwecke den vollen Eigenanteil der Anschaffungs- und Installationskosten sowie der weiteren Umbaukosten, die damit verbunden sind, zu tragen, die Gründe hierfür sind vielfältig. Darum hat unser Verein dieses Spendenprojekt gestartet. Das ermöglicht uns mit gesammelten Spenden einkommensschwachen Haushalten bei der Heizungsmodernisierung zusätzlich unter die Arme zu greifen. Als eingetragener gemeinnütziger Verein halten wir uns an die Vorgaben der Abgabenordnung, die folgendes besagen: In ehelichen oder eheähnlichen Verhältnissen lebende Personen deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe und Alleinstehenden oder Alleinerziehenden, deren Bezüge nicht höher sind als das Fünffache des Regelsatzes, können von uns gemäß den Bestimmungen des §53 Satz 1 Ziffer 2 AO (Abgabenordnung) nach entsprechender Antragstellung, Geld- oder Sachmittel erhalten. Die Überprüfung der Voraussetzungen für den Erhalt der Mittel erfolgt im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens.

Das heißt, wir dürfen Haushalte mit geringen Einkommen bei der Beantragung öffentlicher Mittel und Anschaffung umweltschonender Heizungsanlagen, die auf Grund gesetzlicher Regelungen erforderlich geworden sind, unterstützen.

Mit gesammelten Spenden können auch öffentlich-rechtliche und andere steuerbegünstigte Körperschaften bei der Beantragung öffentlicher Mittel und Anschaffung umweltschonender Heizungsanlagen unterstützt werden.

Für Spendengeber

 

Sie haben die Möglichkeit sich an dem gemeinnützigen und mildtätigen Projekt „Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen durch Spenden“ zu beteiligen, indem Sie unser Vorhaben mit einer Geld- oder Sachspende unterstützen. Die Hersteller von moderner umweltschonenden Heizungstechnik sind herzlich willkommen, wenn Sie als Unternehmer einen oder mehrere Antragsberechtigten bei der Modernisierung einer Heizungsanlage mit einer entsprechenden technischen Ausrüstung als Sachspende unterstützen können und möchten. Auf Wunsch werden Sie Ihre Sachspende steuerlich absetzen können, dafür stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus.

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Für Spendenbegünstigte

 

Für die Empfänger der Spenden, die berechtigt sind, einen Antrag auf Unterstützung im Rahmen unseres Projekts zu stellen:

  • einkommensschwache Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften (im Sinne §53 S.1 Nr.2 AO). Die Überprüfung der Voraussetzungen für den Erhalt der Mittel erfolgt im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens;

  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln (im Sinne §2 Nr.1 lit.a der Vereinssatzung);

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;

  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.


Um daran teilnehmen zu können melden Sie sich bitte an.

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Ihre sichere Spende

Wir laden Sie ein an unserem Projekt „Förderung der Modernisierung der Heizungsanlagen durch Spenden“ teilzunehmen. Ihre Spenden werden an Bürgerinnen und Bürgern mit geringen Einkommen für die Modernisierung der Heizanlagen im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens verteilt.

Wichtig: Da es sich laut Entscheidung des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin vom 26.04.2023, Aktenzeichen: 27/663/65993, um ein gemeinnütziges Projekt handelt, ist die steuerliche Absetzung möglich, das heißt: für getätigte Geld- oder Sachspenden, die den genannten Vereinszwecken dienen, darf Deutsches Spendenzentrum e.V. auf Wunsch der Spendengeber die Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.

 

Deutsches Spendenzentrum e.V.

IBAN: DE34 1009 0000 2919 7810 01

BIC: BEVODEBB

Berliner Volksbank

Stichwort: Modernisierung von Heizungsanlagen

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