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Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen


Heizungsanlagen

Energiewende im Gebäudebereich und die Bundesförderung für erneuerbares Heizen. Laut der veröffentlichten Informationen auf der Webseite der Bundesregierung, wurde am 19.04.2023 die 2.Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Das Gebäudeenergiegesetz beinhaltet u.a. folgende Neuerungen:

  • Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden;

  • Keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen;

  • Es gibt Obergrenze: ab 2045 dürfen die Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen/fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes startet die Bundesregierung eine umfangreiche Modernisierungsoffensive. Es geht darum, für den Klimaschutz auch die erforderliche Wärmewende schneller voranzubringen. „Wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen“, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die Bundesregierung gebe damit das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 bis 30 Jahre. Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni, Zuschläge und KfW-Förderkredite. Mehr Details dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.


Seit Beginn der Liberalisierung des europäischen Gas- und Strommarktes haben sich die Kosten für 1 kWh Strom für private Verbraucher mehr als verdoppelt. Die neu verabschiedeten Bundesgesetze für den Klimaschutz, die Bürgerinnen und Bürgern zur Modernisierung alter in zu großen Mengen CO2 ausstoßenden Heizungsanlagen verpflichten, das steigende Pflichtbewusstsein der Bevölkerung am Umweltschutz und die Entwicklung neuer Technologien zur Aufbereitung und Verbrennung alternativer Brennstoffe machen den Umstieg auf Wärmepumpen, Solarthermie, Pelletheizung, Brennstoffzellen oder Blockheizkraftwerken für die Wärme- und Stromerzeugung aktueller, denn je.


Ziel unserer Vereinsinitiative

Trotz der vielen Vorteile, die eine Modernisierung der Heizung mit sich bringt, dürfen wir nicht vergessen, dass die Anschaffungskosten relativ hoch sind. Unserer Einschätzung nach sind allerdings nicht alle Antragsteller und Endnutzer in der Lage, trotz der Bundesförderung für diese Zwecke den vollen Eigenanteil der Anschaffungs- und Installationskosten sowie der weiteren Umbaukosten, die damit verbunden sind, zu tragen, die Gründe hierfür sind vielfältig. Darum hat unser Verein dieses Spendenprojekt gestartet. Das ermöglicht uns mit gesammelten Spenden einkommensschwachen Haushalten bei der Heizungsmodernisierung zusätzlich unter die Arme zu greifen. Als eingetragener gemeinnütziger Verein halten wir uns an die Vorgaben der Abgabenordnung, die folgendes besagen: In ehelichen oder eheähnlichen Verhältnissen lebende Personen deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe und Alleinstehenden oder Alleinerziehenden, deren Bezüge nicht höher sind als das Fünffache des Regelsatzes, können von uns gemäß den Bestimmungen des §53 Satz 1 Ziffer 2 AO (Abgabenordnung) nach entsprechender Antragstellung, Geld- oder Sachmittel erhalten. Die Überprüfung der Voraussetzungen für den Erhalt der Mittel erfolgt im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens.


Das heißt, wir dürfen Haushalte mit geringen Einkommen bei der Beantragung öffentlicher Mittel und Anschaffung umweltschonender Heizungsanlagen, die auf Grund gesetzlicher Regelungen erforderlich geworden sind, unterstützen.


Mit gesammelten Spenden können auch öffentlich-rechtliche und andere steuerbegünstigte Körperschaften bei der Beantragung öffentlicher Mittel und Anschaffung umweltschonender Heizungsanlagen unterstützt werden.


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